NÖ Heizkostenzuschuss
Mittwoch, 22. Oktober 2025
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu
beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist: dass
· Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt
werden können;
· diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
· positiv beurteilte Anträge ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment
Formular "Heizkostenzuschuss" eingetragen werden können.
Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt
werden.
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem
Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.
Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2025. Ab 1. Jänner
2026 erhalten Sie wieder eine neue Einkommenstabelle.
einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu
beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist: dass
· Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt
werden können;
· diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
· positiv beurteilte Anträge ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment
Formular "Heizkostenzuschuss" eingetragen werden können.
Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt
werden.
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem
Link: https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie im Anhang.
Die in den Erläuterungen angeführten Einkommensgrenzen gelten bis 31. Dezember 2025. Ab 1. Jänner
2026 erhalten Sie wieder eine neue Einkommenstabelle.