Marktgemeinde Guntersdorf

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Amtstafel


 

Willkommensbroschüre - gestaltet von der Landjugend



 

Stellenausschreibung BauhofmitarbeiterIn



 

Waldfonds M6 - Strategische und operative Einsatzplanung zur Brandbekämpfung in Waldbrand-Risikogebieten im Bezirk Hollabrunn



 

Statistik Austria-Presseteam - Erhebung 2026 "Finanzielle Situation & Konsum"



Was Österreichs Haushalte verdienen, sparen und ausgeben

Erhebung "Finanzielle Situation & Konsum" von Statistik Austria startet
Statistik Austria erfasst im Rahmen von "Finanzielle Situation & Konsum", wie es den Menschen in ganz Österreich geht. Ziel ist es, ein realistisches Bild der finanziellen Verhältnisse, der Konsumgewohnheiten und der wirtschaftlichen Belastungen zu erhalten.
Warum ist "Finanzielle Situation & Konsum" für Österreich so wichtig?
Informationen zur wirtschaftlichen Lage wie der Struktur der Vermögen und Verbindlichkeiten der Haushalte sind wertvoll für Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Forschung. Auch Daten über Finanzanlage- und Konsumentscheidungen unterschiedlicher Einkommens-, Berufs- und Altersgruppen sind wichtig für faktenorientierte Entscheidungen. Daher erhebt Statistik Austria unter anderem, wie hoch die Wohnkosten sind, oder wie viel Geld Österreicher:innen für Urlaubsreisen ausgeben, wer Immobilien besitzt und damit verbundene Kredite hat.
Sind die Daten europaweit vergleichbar?
"Finanzielle Situation & Konsum" ist Teil des HFCS (Household Finance and Consumption Survey), der umfassendsten Haushaltsbefragung im Euroraum zum Themengebiet Finanzanlage- und Konsumverhalten von privaten Haushalten. Das Projekt wird von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) in enger Zusammenarbeit mit den anderen nationalen Zentralbanken des Eurosystems und der EZB realisiert.
Wie läuft die Teilnahme ab?
Statistik Austria wurde von der OeNB beauftragt, die Erhebung durchzuführen und wählt dafür Haushalte aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) aus. Der Einladungsbrief kommt per Post und enthält alle wichtigen Informationen. Statistik Austria ist laut Bundesstatistik- und Datenschutzgesetz verpflichtet, alle Daten streng vertraulich zu behandeln. Die Teilnahme ist freiwillig, aber jede Antwort zählt. Denn nur eine hohe Beteiligung garantiert, dass die Ergebnisse die Lebensrealität in Österreich abbilden. Als kleines Dankeschön erhalten teilnehmende Haushalte einen Einkaufgutschein über 40 Euro oder können denselben Betrag an ein Naturschutzprojekt spenden.
Wo gibt es weitere Informationen dazu?
www.statistik.at/hfcs | hfcs-office@statistik.gv.at |
+43 1 711 28-8973 (Montag-Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr, werktags)
 

Kundmachung - Gemeinde Sitzendorf - Änderung der Raumordnung



 

Kundmachung
zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes



Kundmachung
zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes
 

Verlautbarung Volksbegehren Eintragungszeitraum 15. -22.06.2026



 

Ladung - Verhandlung für den Bau bzw. Umgestaltung der Landesstraße B303, km 32,586 bis km 32,843; Baulos "B303 Guntersdorf II OD E"



Download:
 

Information über Gesetzesbeschlüsse des Landtages



Sehr geehrte Damen und Herren,
die Direktion des Landtages von Niederösterreich teilt mit, dass der Landtag von Niederösterreich in der Sitzung am 23. April 2026 folgende Gesetzesbeschlüsse gefasst hat, die einer Volksabstimmung gemäß Art. 27 NÖ Landesverfassung 1979 unterzogen werden können:
NÖ Spitalsärztegesetz 1992 (NÖ SÄG 1992), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-956
NÖ Raumordnungsgesetz 2014 (NÖ ROG 2014), Änderung
https://noe-landtag.gv.at/gegenstaende/XX/XX-959
Die sechswöchige Frist für einen allfälligen Antrag auf Einleitung einer Volksabstimmung beginnt gemäß Art. 27 Abs. 1 NÖ Landesverfassung 1979 mit dem Tag der Fassung der Gesetzesbeschlüsse durch den Landtag zu laufen und endet mit 4. Juni 2026.
Die Gemeinden haben den Titel und das Datum der Gesetzesbeschlüsse bis zum letzten Tag der Einspruchsfrist an der Amtstafel kundzumachen und darauf hinzuweisen, dass diese im Internet unter dem angegebenen Link einsehbar sind.
Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Gesetzesbeschluss der Volksabstimmung unterliegt, wenn eine solche binnen sechs Wochen nach der Beschlussfassung von wenigstens 25.000 antragsberechtigen Landesbürgern oder wenigstens 50 Gemeinden oder einer Mehrheit der Landtagsmitglieder schriftlich verlangt wird.
 

Kundmachung Wahlvorschläge Landarbeiterkammerwahl 2026



 

Kundmachung Musikschulverband Hollabrunn der bestellten Verbandsorgane



 
 
 


Bürgerbegutachtungen



 

Kundmachungen - Marktgemeinde Guntersdorf