Marktgemeinde Guntersdorf

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A-2042 Guntersdorf
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Hundeabgabe


 
Gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 03.11.2020 werden folgende Gebühren erhoben:

Hundeabgabe für:


Nutzhunde: € 6,54 / Jahr,
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential: € 140,00 / Jahr,
alle übrigen Hunde: € 40,00 / Jahr.


Kostenersatz für Hundemarke (Neuausgabe bzw. Ersatzmarke): € 0,70.
Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält.



Hundehaltung - wichtige Informationen

Wer einen Hund neu anschafft, muss diesen bei der örtlich zuständigen Gemeinde melden und die gesetzlich erforderlichen Nachweise vorlegen.

Sachkundenachweis - "Hundeführerschein"

Seit 1. Juli 2026 gilt österreichweit der neue Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz. Dieser besteht grundsätzlich aus:

Theorie - 4 Stunden
Die theoretische Ausbildung ist vor der Anschaffung des Hundes zu absolvieren.

Praxis - 2 Stunden
Innerhalb von 12 Monaten nach der Anschaffung ist eine 2-stündige praktische Einheit mit dem eigenen Hund zu absolvieren. Der Hund muss dafür mindestens 6 Monate alt sein.

Übergangsregelung bis 30. Juni 2027

Wer bis spätestens 30. Juni 2027 den bisherigen allgemeinen Sachkundenachweis nach dem NÖ Hundehaltegesetz ("NÖ Hundepass") absolviert, muss den 4-stündigen Theorieteil des neuen Sachkundenachweises nicht nochmals absolvieren. Es ist lediglich die 2-stündige praktische Einheit nachzuholen.

Der allgemeine Sachkundenachweis gilt grundsätzlich für die Hundehalterin bzw. den Hundehalter und muss daher bei weiteren Hunden nicht nochmals absolviert werden.

Für erfahrene Hundehalterinnen und Hundehalter sowie bestimmte Personen mit entsprechender beruflicher oder fachlicher Qualifikation bestehen gesetzliche Ausnahmen von der Sachkundenachweispflicht.

Haftpflichtversicherung

Für jeden Hund ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von € 725.000,-- für Personen- und Sachschäden erforderlich.

Der Versicherungsnachweis ist bei der Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde vorzulegen.

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde

Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie für auffällige Hunde gemäß §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz gelten besondere Bestimmungen.

Dazu zählen insbesondere Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull, Bandog, Rottweiler und Tosa Inu sowie Kreuzungen dieser Rassen.

Für diese Hunde ist zusätzlich die erweiterte Sachkunde erforderlich:

4 Stunden theoretischer Teil
6 Stunden praktischer Teil mit jedem gehaltenen Hund mit erhöhtem Gefährdungspotential

Für die Haltung solcher Hunde sind darüber hinaus weitere gesetzliche Anforderungen und Nachweise zu erfüllen, insbesondere eine Beschreibung der Liegenschaft einschließlich Einfriedungen und Gebäude, in denen der Hund gehalten wird bzw. werden soll.

Weitere Bestimmungen

Grundsätzlich dürfen in einem Haushalt höchstens fünf Hunde gehalten werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde gelten besondere Bestimmungen.

Bei der Anmeldung sind insbesondere folgende Unterlagen bzw. Angaben erforderlich:

Daten der Hundehalterin bzw. des Hundehalters
Daten und Beschreibung des Hundes
Sachkundenachweis
Nachweis der Haftpflichtversicherung
bei Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential bzw. auffälligen Hunden die zusätzlichen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise
(Foto: Beer)